Meine Software gehört mir. Oder? Urheber- und Nutzungsrechte für individuell entwickelte Software
Meine Software gehört mir. Oder? Wer schonmal ein Stockfoto gekauft hat, weiß, dass Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechte ein ziemlich komplexes Feld sind. Dass für Fotos und auch Texte ein unveräußerliches Urheberrecht gilt, man Nutzungsrechte dafür aber beispielsweise in Form von Lizenzen abgeben kann, hat sich inzwischen aber halbwegs herumgesprochen.
Aber wie ist das bei Software?
Wer eine Software oder irgendeine Form von digitalem Produkt in Auftrag gibt, stellt sich zu Recht die Frage: Wem gehört der Code hinterher eigentlich? Dem Dienstleister, der ihn entwickelt hat? Dem Kunden, der ihn bezahlt? Oder sogar der Allgemeinheit, wenn es sich um Open-Source- bzw. Free Software handelt?
Im Detail ist das eine Frage der Vertragsgestaltung. Und die gesetzliche Basis ist dieselbe wie für Fotos oder Texte. Deshalb muss man auch bei Software unterschiedliche Rechte unterscheiden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht für Software liegt immer beim Entwickler. Wenn mehrere Entwickler an einem Projekt arbeiten, sind diese gemeinsam Miturheber. Urheber sind immer natürliche Personen, keine Unternehmen. Urheberrechte lassen sich grundsätzlich nicht abtreten, sondern bleiben immer beim Schöpfer, in diesem Fall beim Entwickler. Es macht also keinen Unterschied, ob Sie Software intern von Ihren eigenen Mitarbeitern oder extern von einem Dienstleister entwickeln lassen: Das Urheberrecht liegt immer bei den Entwicklern persönlich.
Nutzungsrecht
Damit ein Unternehmen eine von den angestellten Programmierern entwickelte Software überhaupt ohne Lizenzvereinbarungen nutzen oder auch verkaufen kann, sieht das Urheberrecht eine Sonderregelung vor, die dem Arbeitgeber automatisch die ausschließlichen Nutzungsrechte an der von seinen Angestellten entwickelten Software überträgt.
Er kann die Software dann selber einsetzen oder beispielsweise die Nutzungsrechte an den Auftraggeber abtreten. Zu welchen Konditionen das passiert, wird vertraglich festgelegt.
Alles eine Frage des Vertrags
Unsere Kunden erhalten grundsätzlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Software, die wir für sie entwickeln. Das legen wir bei Beauftragung vertraglich fest. Das heißt, sie können die Software unbegrenzt nutzen, selber verändern oder von Dritten verändern lassen oder auch Nutzungsrechte weiterverkaufen. Das ist uns besonders wichtig, weil wir nicht möchten, dass ein Kunde sich mit der Beauftragung einer Software für immer und ewig an uns bindet. Natürlich stehen wir auch über den Projektabschluss hinaus gerne jederzeit für Aktualisierungen und Erweiterungen der von uns erstellten Software zur Verfügung. Wenn der Kunde solche Anpassungen aber lieber selber vornehmen oder von einem anderen Dienstleister durchführen lassen möchte, kann er das jederzeit tun. Er kann mit der Software anstellen, was er möchte.
Besonderheiten bei Open-Source-Software
Software-Anwendungen bestehen in der Regel zu 90 % aus Elementen, die nicht projekt- oder kundenspezifisch sind, sondern als Einzelkomponenten in zahlreichen Projekten gebraucht werden.
Diese Tatsache ist wahrscheinlich der größte Erfolgsfaktor für Open-Source-Software. Denn was gibt es unter solchen Voraussetzungen Wertvolleres als eine große Bibliothek miteinander kombinierbarer Bausteine, aus der man sich jeweils die Komponenten heraussuchen kann, die man für das aktuelle Projekt braucht?
Wie so ziemlich jedes moderne IT-Projekt basiert deshalb von uns entwickelte Software immer in irgendeiner Form auf Open-Source-Komponenten. Wir nutzen freie Programmiersprachen wie Python, Ruby oder Clojure, setzen Open-Source-Libraries wie zum Beispiel React ein und verwenden Open-Source-Datenbanken wie PostgreSQL, um nicht ständig das Rad neu erfinden zu müssen.
Und wenn wir neue, nicht-kundenspezifische Bausteine entwickeln oder bestehende verbessern, stellen wir diese, dort wo es sinnvoll ist, wieder als freie Software der Open-Source-Community zur Verfügung.
Warum wir das tun?
- Damit das Open-Source-Ökosystem funktioniert und die vergleichsweise günstigen Entwicklungskosten überhaupt erst möglich macht, braucht es Unterstützung. Zum Beispiel von Unternehmen wie uns, die von ihnen entwickelte nicht-kundenspezifische Einzelkomponenten wiederum der Community als freie Software zur Verfügung stellen. Ohne diese Unterstützung wäre individuelle Softwareentwicklung zehnmal so teuer, weil ständig und immer das Rad neu erfunden werden müsste.
- Funktionen als freie Software zur Verfügung zu stellen, hat auch für uns sehr konkrete Vorteile. Denn die Open-Source-Community entwickelt von diesem Zeitpunkt an die Komponenten mit weiter, behebt Fehler und passt Libraries an, wenn sich die Bedingungen verändern. Das spart uns Zeit, unseren Kunden Geld und sorgt dafür, dass Komponenten immer auf dem neuesten Stand der Technik bleiben.
- Last but not least hat das aktive Einbringen in die Open-Source-Community auch einen positiven Marketingeffekt für alle Beteiligten, zum Beispiel, wenn wir unseren Auftraggeber als Sponsor erwähnen. Das hilft dem Kunden und uns, die besten Entwickler der Szene zu gewinnen.
Was bedeutet das für die Nutzungsrechte?
In dem Moment, in dem wir bestehende Open-Source-Komponenten für die Entwicklung individueller Softwareprojekte einsetzen, können wir keine exklusiven Nutzungsrechte verkaufen. Denn so individuell die Idee hinter der Software auch sein mag: Einzelne Bausteine eines auf Open Source basierenden Softwareprojektes werden immer auch in anderen Projekten verwendet.
Wenn Sie auf Open Source basierende Software individuell entwickeln lassen, erhalten Sie von uns also uneingeschränkte, aber keine exklusiven Nutzungsrechte. Trotzdem entwickeln wir Ihre spezielle Software natürlich exklusiv nur für Sie.
Stellen Sie sich das in etwa so vor, als würden wir Ihnen ein individuell geplantes Haus bauen: Die dafür verwendeten Steine, Türen und Fenster gibt es auch in vielen anderen Häusern. Der Grundriss, die Größe der Fenster, die Position der Steckdosen und die Farbe der Kacheln sind aber extra auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Und entscheiden, wer darin wohnt, dürfen sowieso nur Sie.